Ähm du hast laut Gesetzt das recht zur Wandlung nach dem 2 Reparaturversuch. Das nennt sich Gewährleistung. Hier kann man es nachlesen Reklamation und Umtausch - Rechtsanwalt Thomas Hollweck - Berlin - Verbraucherrecht und Verbraucherschutz
Auszug aus dem Artikel: "...
Sollte ein Fehler trotz erfolgter Reparatur erneut auftreten, so will es der Gesetzgeber, dass Sie dem Händler eine „zweite Chance“ geben. Sie müssen also zwei Reparaturversuche akzeptieren. Scheitert auch der zweite Versuch, und ist das Teil anschließend noch immer defekt, so können Sie vom Kaufvertrag zurücktreten.
Dabei kommt es nicht darauf an, ob das Gerät an genau der gleichen Stelle wieder kaputt geht, oder ob ein neuer Defekt auftritt. Selbst wenn innerhalb der Gewährleistungsfrist zwei völlig verschiedene Defekte auftreten, muss der Kunde nur zwei Reparaturversuche akzeptieren. Danach ist er im Rahmen der Gewährleistung zum Rücktritt berechtigt "
MFG