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Dell / Kunde / Wandlung


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Empfohlene Beiträge

So, dann erzähle ich mal die Geschichte zu meinem 17er.

- Kauf September 2011

- 1. Technikerbesuch kurz danach wg. zwei Pixelfehler, Displayaustausch

- 2. Technikerbesuch zwei Tage später weil der Techniker die Plastikabdeckung beschädigt hat (nach schwer kommt ab, Anfänger)

- 3. Technikerbesuch 2 Wochen später, die Webcam wurde nicht aus dem alten Display ins neue übernommen

- 4. Technikerbesuch (Mai diesen Jahres), die 580m ist defekt, Blue Screens am laufenden Band, Austausch

Das war der Punkt wo ich mir gesagt habe, 2000 Euro ist zuviel für soviele Technikerbesuche (ein Glück bin ich flexibel und muss nicht jedesmal Urlaub nehmen).

Beim nächsten Throtteln habe ich direkt ein Ticket aufgemacht.

- 5. Technikerbesuch, Austausch Grafikkarte (meine Hinweise, dass es damit das gleiche sein wird wurden ignoriert)

Natürlich kam es auch hier wieder zum Throtteln. Ticket aufgemacht und mit dem Bearbeiter richtig Pech gehabt. Kommunikation nur per Email, einmal pro Woche. Als mir dann gesagt wurde, ich solle das modifizierte BIOS auf die Graka spielen, welches die Lüftersteuerung anders regelt ist mir der Kragen geplatzt. Ich habe angerufen und Briketts aufgelegt, wie man so schön sagt. Ergebnis:

- 6. Technikerbesuch, Austausch Grafikkarte, meine erneuten Hinweise, dass es damit das gleiche sein wird haben wieder nicht interessiert, Rückgabe des Rechners war noch kein Thema, weil die Techniker zwar schon öfter da waren, aber nicht dreimal wg. der Grafikkarte.

Am gleichen Tag habe ich das nächste Ticket aufgemacht, Logs geschickt, nach ein paar Stunden Beratung wurde ich dann angerufen, die einzige Möglichkeit die es noch geben würde, wäre eine Rückgabe des Rechners und Erstattung des Kaufbetrages. Letzte Woche wurde die Kiste abgeholt, ich erwarte noch das Geld.

Bin wirklich zufrieden gewesen mit dem Gerät von der Grafikkarte mal abgesehen, das R4 mit der 680m ist bestellt.

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hui na dann viel glück mit dem neuen gerät....

eigentlich müsste jedes r3 mit der 580 gewandelt werden....für das throttleproblem gib es keine lösung...wafer bios kühlbleche oder was auch immer bei 78° ist der ofen aus...

mein gerät steht auf einem notebookcooler und hat nach hinten viel platz zum pusten... so gehts(!)

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Verlangen hätte man es sicherlich können, aber ich halte es für sehr unwahrscheinlich, das Dell sich darauf eingelassen hätte.

Mir wurde am Telefon gesagt "Die einzige Möglichkeit die jetzt noch besteht ist die Rückgabe des Rechners".

Wenn ich lese das einige hier dem Techniker das Problem zeigen sollen und sonst den Einsatz bezahlen müssen habe ich wahrscheinlich noch Glück gehabt, dass ich den Rechner zurück geben konnte.

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  • 2 Wochen später...

Sooo..!

nachdem ich nun sehr viele, SACHLICHE!!! mails an den *PIEEEEEEEPPPP* von *PIIIIIIIIIIIIEEEEP* geschrieben habe,

bietet er nun an, mir 80% des Kaufpreises zurück zuerstatten.................. ca. 650€!!!!!!

das Gerät ist nicht mal ein Jahr alt... ist also noch in der Gewährleistung und hatte 3 reparaturen:mad:

hab Ihm das geschrieben und bin mal gespannt... alles über 200€ lohnt bestimmt einen Anwalt einzuschalten, oder?

dem gönn ichs eher als Alienware:D

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wie kommst Du auf 3250,- ? :34:

Zählt das Abziehen der Nutzungsgebühr denn auch bei einer Wandlung im Raum? Alle anderen hier haben doch den vollen Kaufpreis erstattet bekommen oder? Versuch es doch gegen ein neues R4 zu tauschen? Da machst Du auf jeden Fall Gute dabei :cool:

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Ich hatte mit 650€ weniger,bei 80% Erstattung gerechnet :-) Andersrum hatte er nur 812,25€ für das M17 Bezahlt und dass kann ja wohl weniger zutreffen...

Auch bei einer Wandlung kann einen Nutzungsgebühr ab 6 Monaten berechnet werden.

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Bearbeitet von TOYKILLA
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Hallo Kabinenbrumser ,

einige kurze Fragen:

1) Hast Du die erste Reklamation der GK innerhalb der ersten 6 Monate angemeldet ?

Wenn ja , keinen Abzug. Da zählt der erste Eingang. Somit hat DELL / AW es nicht geschafft in den gesetzlichen Fristsetzungen ein einwandfreies System zu liefern.

2) Hast Du alles per email durchgeführt ?

Wenn ja , kannst Du Deiner Nachweispflicht nachkommen. Alles zum Anwalt und Wandlung anmahnen. Vorrausgesetzt es haben 3 vergebliche , nichts bringende VOS Einsätze statt gefunden. Da ist es eigentlich egal ob es sich immer um den selben Fehler handelt.

3) Zur Info , DELL / AW hat es nicht innerhalb der Fristen geschafft ein Produkt zu liefern was das hält wie es angeboten wurde , dafür hast Du bezahlt und aus diesen Gründen ist der Fernabsatz Vertrag entstanden. =))))

Bitte nicht vergessen: Die 3 VOS Einsätze mit Datum nachweisen. Auch werden Dir hier einige Infos, bitte beim Anwalt angeben , weiter helfen.

Liebe Grüße

Guido

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Hallo Toykilla ,

ja ganz weg bin ich ja nicht. Nur etwas vorsichtiger mit den negativen Aussagen.

Habe wieder Nvidia GTX 680 M. Wie Du schon sagtest , ist halt das bessere Allround Paket. Funzt 1 A.

Die HD7970 sehr gute Karte aber der AMD Support ist halt amerikanisch oberflächlich und nicht gut , geschweige denn von schnell.

Guido

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Hallo Kabinenbrumser ,

einige kurze Fragen:

1) Hast Du die erste Reklamation der GK innerhalb der ersten 6 Monate angemeldet ?

Wenn ja , keinen Abzug. Da zählt der erste Eingang. Somit hat DELL / AW es nicht geschafft in den gesetzlichen Fristsetzungen ein einwandfreies System zu liefern.

2) Hast Du alles per email durchgeführt ?

Wenn ja , kannst Du Deiner Nachweispflicht nachkommen. Alles zum Anwalt und Wandlung anmahnen. Vorrausgesetzt es haben 3 vergebliche , nichts bringende VOS Einsätze statt gefunden. Da ist es eigentlich egal ob es sich immer um den selben Fehler handelt.

3) Zur Info , DELL / AW hat es nicht innerhalb der Fristen geschafft ein Produkt zu liefern was das hält wie es angeboten wurde , dafür hast Du bezahlt und aus diesen Gründen ist der Fernabsatz Vertrag entstanden. =))))

Bitte nicht vergessen: Die 3 VOS Einsätze mit Datum nachweisen. Auch werden Dir hier einige Infos, bitte beim Anwalt angeben , weiter helfen.

Liebe Grüße

Guido

Hi Guido :-)

zu 1) hab ich leider erst nach 9 Monaten Reklamation eingereicht...

zu 2) hatte 3 VOS-Einsätze wegen dem gleichen Fehler und die e-mails hab ich auch noch :-)

zu 3) welche Frist meinst du? und wie ist das mit dem Fernabsatzvertrag gemeint?

vielen Dank für Deine hilfe :-)

Grüße René

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@ Kabinenbrunser,

hättest du den Thread vollständig durchgelesen, wüsstest du, dass

a) bereits nach 2 Reparaturversuchen des gleichen Defektes gewandelt werden darf (siehe BGB) und

B) der Händler (nicht Hersteller obwohl Dell beides verkörpert) bei einer berechtigten Wandlung immer den vollen Kaufpreis innerhalb der gesetzlichen Gewährleistung (6+18Monate, nach 6 Monaten Beweislastumkehr vom Händler auf den Kunden) zurückzahlen muss. Siehe diverse Urteile - google hilft!

Beziehe dich also nicht auf die Garantie des Herstellers, sondern auf die gesetzliche Gewährleistungspflicht des Händlers. Dann wird alles gut und brauchst auch keinen Anwalt.

Schönen Gruß aus HH

zlusch

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Vielen vielen Dank zlusch :-)

das beruhigt mich sehr...

sorry dass ich nicht die Zeit aufwenden wollte mir alle 27Seiten durchzulesen...

wenn es dich beruhigt ...ich habe die Zeit wirklich sinnvoll genutzt ;-)

1) meine Frau geheiratet

2) mit meiner Meisterausbildung angefangen

3) einen haufen Geld verdientXD

da steht dem M18X R2 nichts mehr im weg... hoff ich;)

viele Grüße,

René

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Punkt 1) und "da steht dem M18X R2 nichts mehr im weg... hoff ich"

-> das beißt sich XD

Meinen Glückwunsch zum M18x ähh ich mein zur Hochzeit :83:

danke Dirlol

aber so schlimm isses nich...

sie bestellt sich ja auch sachen bei dem zarlando.. h&m... und co...

ab und zu frägt sie ganz lieb ob ich ihr nich die eine oder andere Rechnung zahlen kannXD

und schwups hab ich das zahmste fraule der Welt;)

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Offtopic:20:

...solange Sie Dich nicht wegen Deines "haufen Geldes" heiratete ist doch alles gut :83:

Na dann viel Spass auf's warten Deines neuen m18x, schade das Dell nicht genauso flott liefert wie Zarla...

Nu aber wieder schnell zurück zum eigentlichen Thema

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