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Garantie, Gewährleistung, Rückgaberecht


struselix

Empfohlene Beiträge

Auch gerade gelesen. Interessant finde ich die Regelung mit dem Tauschgerät (1x tausch dann Rücktritt möglich), wobei es ja auch gebraucht sein darf.

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Du hast den Beitrag nicht gelesen auf den der Link verweist, oder?

Der Händler hat im Gewährleistungsfall die Pflicht, sich dem Problem anzunehmen und eine Lösung herbeizuführen. Dazu darf er zweimal versuchen, den Mangel zu beheben. Funktioniert das Gerät danach immer noch nicht wie erwartet, muss er es austauschen. Alternativ besteht dann die Gelegenheit, vom Kauf zurückzutreten und sich das Geld zurückzahlen zu lassen. Einen Gutschein muss der Kunde nicht akzeptieren. Versucht der Händler die Reparatur nicht, sondern gibt sofort ein Austauschgerät, das jedoch ebenfalls defekt ist, hat er keinen weiteren Versuch. In diesem Fall ist schon nach dem ersten Versuch der Rücktritt vom Kaufvertrag möglich. Übrigens: Ein Austauschgerät ist nicht automatisch ein Neugerät. Ein Händler hat das Recht, ein uneingeschränkt funktionsfähiges Gebrauchtgerät zu liefern.

Ich habe den komplette Absatz oben zitiert. Ich hoffe du schaffst es die für deine Information notwendigen Sätze selber zu filtern. Viel Glück.

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Innerhalb der ersten 6 Monate sofort zurück? Nein!

Der Hersteller hat das ausdrückiche Recht zur Nachbesserung! Erst wenn dies auch scheitert hast du ein Recht auf Wandlung (Austausch und DANACH Kaufrücktritt).

Nur innerhalb der ersten 2 Wochen nach Erhalte der Ware kannst du sie ohne Angabe von Gründen zurück schicken.

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Ähm es geht darum ob der Hersteller das Recht hat dir ein Austauschgerät anzubieten auch über den 6 Monaten hinaus und wenn dieses auch defekt ist hast du das Recht auf sofortige Wandlung. So hab ich die Frage jedenfalls verstanden.

MFG

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