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Alienware M18X R2 behalten oder das Alienware 18 nehmen?


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Hallo,

ich habe ein Alienware M18X R2, was von Dell komplett repariert werden soll oder ich kann mich für 1800€ entscheiden.

Ich bin am überlegen, ob ich den neuen Alienware 18 nehme mit 2x Nvidia 880M nehme oder mein aufrüste.

Also ich würde sonst mein mit 2x Nvidia 880m aufrüsten. Was meint ihr?

Hier sind ein paar Daten

Alienware M18 R2

3x 256 GB Samsung SSD

24 GB Ram

I7-3820QM

Killer Wlan 1103

2x ATI 7970

Gruß

Daniel

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Also mein 18er is defekt und wurde jetzt zig mal repariert.

Kleine Vorgeschichte.

2010 - Alienware M17x R2 (defekt)

2011 - Tausch gegen das Alienware M17x R3 (defekt)

2012 - Tausch gegen das Alienware M18x R2 gegen Aufpreis (defekt)

Jetzt ist das Alienware M18x R2 auch defekt, unbekannte Freeze! Jetzt hat mir Alienware Angeboten, dass ich 1800€ bekommen kann (Restwert).

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Hallo Daniel

Was genau ist defekt ?

2 880m würdest du bei upgrademonkey um ca. 1276 Euro bekommen, der Aufpreis für den neuen 18er ist ca. 1600.

Du könntest das R2 reparieren lassen, die 7970m verkaufen und zu 2 780er greifen, da diese nur untertaktete 880m sind aber günstiger, hier wäre ein selbstupgrade auf jeden Fall zu empfehlen.

LG Herr Novak

Bearbeitet von Herr Novak
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Nach dem Service ist das Notebook nicht repariert und beschädigt angekommen.

Was kaputt ist:

Gehäuse

Mainboard

Grafikkarten

Mauspad linke Taste

eventuell Wlan

Ich soll das aufschreiben und zu Alienware senden, dann wird ein Techniker kommen und alles tauschen. Kann ich selber nicht verstehen! Vor allem es wurden 5 Einsätze gefahren + 1x Einsenden.

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Ich würde sagen ja, aber ich kann das nicht richtig beurteilen.

Das Mainboard wurde getauscht und seit dem die Probleme. 2 Einsatz hat der Techniker Vorort abgebrochen.

Dann habe ich es eingeschickt und es wurde gar nichts gemacht!!! Voll enttäuschend!

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Ich würde, nach dem du Dell die Schäden gemailt hast, den Techniker noch einmal kommen lassen, wenn das wieder zu keinem Erfolg führt, würde ich die 1800 nehmen und mir entweder ein gebrauchtes 18er zulegen bzw. falls das Geld es dir wert ist auf ein neues 18 draufzahlen oder wenn du mit weniger Leistung auch auskommst ein neues 17er holen.

LG Herr Novak

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Danke für die guten Tipps!

Also ich werde den Techniker kommen lassen und mal schauen!

Ich werde berichten!

Gibt es auch was vergleichbares zu Alienware?

Schenker, Clevo, XMX und XMG sollen von Design und Lautstärke nicht so toll sein!?

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was haben die nur mit deinem alien angestellt.........schnief...........

das waren wieder profis am werk ........was wieder meine negative einstellungen an PC-Heinis bestätigt(auch wenn weiss gott nicht alle so sind)...............

ich würds auch nochmal versuchen reparieren zu lassen,einmal noch, und wenn das nicht klappt nehm den AW18 und versuch das beste auszuhandeln (frag priest,der hat da am besten erfahrung mit dem dell support) :D

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Zu Schenker und Co, kann ich dir leider nichts sagen, da ich selbst noch keinen hatte.

Ich hab jetzt schon meinen 5ten Alien, 2 x M17xR2, M11x, M11xR3 und nun das 15er und war immer sehr zufrieden, aber bei deiner Vorgeschichte kann ich die Skepsis zu Alienware gut verstehen, würde ihm aber noch eine Chance geben, wenn nicht mit dem M18xR2, dann mit der Neuen Modellreihe, denn wenn er läuft, hat man reine Freude damit.

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Ne richtige Alternative zum Alien gibt es in meinen Augen nicht......(Ja bin Alien Infiziert gg)

Wenn ich die Wahl hätte zwischen nem Aw18 und nem M18X-R2..................ich würd den letzten nehmen weil die eigentlich ausgereift sind und der AW18 noch Kinderkrankheiten hat........

und Produktionsprobleme...............

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Nun ich nehme mal an daß das was mir passiert ist und auch dem TE Ausnahmen sind. Klar gibt es bei fast jedem hier im Foum kleine Mängel, doch solche kann man dann leicht mit dem VOS beheben. Außerdem will der TE ja unbedingt wieder ein Alien. Sind ja nicht alle wo ein ALien bekommen haben hier im Forum angemeldet:)

Von Clevo würde ich auf jeden Fall nichts nehmen, dann schon eher eins von ASUS. Doch der Support dort viel Spaß.

MFG

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Hallo,

heute kam ein Anruf von Alienware! Ich hätte zu viele Schäden an mein Notebook und das Management hat sich dazu entschlossen das Notebook zurück zu nehmen.

Es wird kein Techniker mehr raus kommen!

Aber ich hätte jetzt nur noch 2 Optionen.

1. Das Geld nehmen.

2. Eine Beschwerde an alienware_management@dell.com zu schreiben.

Was bin ich sauer geworden!

Die 1800€ reichen nicht mal ansatzweise um auf die Leistung kommen, die ich eigentlich hatte.

Ich habe erstmal die 2. Option gewählt und mein Schreiben ist auch dem entsprechend ausgefallen!

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Frechheit!!!!!

Ich bin gespannt was die Beschwerde noch so raushaut...

Und ne Wandlung auffn neuen bekommste quasi also auch nicht?

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2 Austauschgeräte WOW ja spinnen die langsam? ich hatte schon sehr viel mehr Austausch. Wie lange ist es her von deinem ersten Kauf? Wenn weniger als 2 Jahre berufe dich auf §439 BGB und das ganze ist gegessen. Falls nicht geh zu einem Anwalt, der soll ein Brief schreiben. Geht dann ganz schnell.

MFG

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2010 - Alienware M17x R2 (defekt)

2011 - Tausch gegen das Alienware M17x R3 (defekt)

2012 - Tausch gegen das Alienware M18x R2 gegen Aufpreis (defekt)

Da wäre nun interessant wann genau im Jahre 2012 das M18xR2 gekauft wurde.
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Das Alienware M18X R2 wurde im Oktober 2012 geordert und kam auch im Oktober an! Ich erkläre ganz kurz wie die 1800€ zusammen kommen!

Der erste Rechner kommt aus dem Jahre2010, also 4 Jahre alt!

Mein Upgrade auf das M18X R2 hat 750€ gekostet!

Pro Jahr werden 25% vom Wert des Notebooks abgezogen.

Hier die Rechnung.

Mein M18X R2 ist angeblich 4 Jahre alt, also 0€ Restwert. Das Upgrade von 750€ bekomme ich zu 100% wieder.

Da aber Alienware sehr kulant ist :-) geben sie noch für den M18X R2 1050€ = 1800€ !!! Ich lach mich weg!!!!

Bearbeitet von Morry
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Du hast doch 2012 gegen Aufpreis ein anderes Gerät bekommen, was doch dann quasi ein Neukauf entspricht oder sehe ich das falsch?

Wenn man sich in die rechtliche Lage ein wenig einliest macht es sich das "Managment" sehr einfach und ich würde Priest zustimmen und auf die Barrikaden gehen.

Auszug aus dem Gesetzestext:

Nacherfüllung

Siehe Hauptartikel: Nacherfüllung

Die Folgen des Sachmangels ergeben sich aus der gesetzlichen Systematik des BGB. Für das Kaufrecht sind diese nochmals in § 437 BGB deklaratorisch aufgeführt.

Gesetzessystematisch ist die Nacherfüllung des § 439 BGB – die Beseitigung des Mangels – den anderen Gewährleistungsrechten vorrangig. Die Nacherfüllung ist auf zweierlei Art möglich. Zum einen durch die Lieferung einer neuen Sache (in der Rechtssprache: Nachlieferung, also ein Austausch) oder durch die Beseitigung des Mangels (in der Rechtssprache: Nachbesserung, beispielsweise eine Reparatur).

Welche Art der Nacherfüllung zu erbringen ist, bestimmt grundsätzlich der Käufer und nicht der Verkäufer; eine vertragliche Verlagerung des Wahlrechts ist zwar prinzipiell, nicht aber beim Verbrauchsgüterkauf möglich. Daher ist die Praxis des Einschickens an den Hersteller, welche gerade im Bereich Vertrieb von elektrischen Geräten sehr beliebt ist, an sich nicht statthaft, soweit der Käufer eine Ersatzlieferung verlangt. Solange der Verkäufer die Sache ohne Umstände austauschen kann, ist diesem Wunsch des Käufers zu entsprechen. Geht der Verkäufer hierauf nicht ein und beharrt auf der Einsendung, so verletzt er seine Pflicht zur Nacherfüllung und macht sich schadensersatzpflichtig (Schaden wären hier die Kosten eines Ersatzkaufs der Sache bei einem anderen Verkäufer). Etwas anderes kann sich lediglich ergeben, wenn der Austausch nicht möglich oder nur mit erheblichen Aufwand verbunden ist (§ 439 Abs. 3 Satz 1 BGB).

Der Anspruch auf Nacherfüllung kann aber auch ganz ausgeschlossen sein, etwa wenn die Reparatur nicht möglich ist und die Sache auch nicht ausgetauscht werden kann. Dann bleibt dem Käufer nur das Recht auf Rücktritt, Kaufpreisminderung oder Schadensersatz.

Dagegen liegt im Werkvertragsrecht im Falle des Nacherfüllungsverlangens des Bestellers ('Kunden') das Wahlrecht beim Werkunternehmer: Der Unternehmer kann entscheiden, ob er den Mangel beseitigt oder ein neues Werk erstellt (vgl. § 635 Abs. 1 BGB).

Bearbeitet von Willkill
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