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PC defekt - Gewährleistung bei Privatverkäufen auf Ebay


Hamsterbacke

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Hallo Community!

Ich brauche mal euren Rat.

Ich habe Anfang Mai einen gebrauchten Aurora R4 über Ebay von einem privaten Anbieter gekauft.

Es schien ein anständiges Gerät zu sein, laut Verkäufer aus Nichtraucher-Haushalt in neuwertigem Zustand.

Als der PC hier ankam war Windows 7 vom Verkäufer lieblos neu aufgesetzt worden mit mehreren Ausrufezeichen im Geräte-Manager. Also hab ich alles neu installiert und dabei die vorgegebene Treiberreihenfolge beachtet und nur die aktuellen Treiber von der Dell-Seite verwendet. Das Installieren ging auch ohne Probleme. Während des Windows-Betriebs traten dann erste Ungereimtheiten auf. Unter Windows 7

haben sich manchmal geöffnete Fenster plötzlich von selbst geschlossen (ohne Fehlermeldung) und beim Herunterfahren kam manchmal ein langer Piepton aus dem PC-Speaker und der PC startete neu (sollte herunterfahren und abschalten). Also dachte ich, probier ich mal Windows 8.1. Da bekam ich dann auch den ersten Blue Screen mit der Bezeichnung "critical structure corruption". Das war im normalen Windows-Betrieb beim Lesen im Internet. Ich habe die EPSA Dell Diagnose schon mehrmals komplett durchlaufen lassen und dabei wurden keine Fehler festgestellt.

Jedenfalls bin ich mit dem Gerät so nicht glücklich und habe auch keine Zeit und Lust da jetzt lange Ursachenforschung zu betreiben.

Das Ding läuft nicht rund und ist daher für mich auch nicht neuwertig.

Der Verkäufer hat die Gewährleistungspflicht bzw. Sachmängelhaftung nicht ausgeschlossen.

Dazu stand nichts in der Auktion.

Welche Möglichkeiten hab ich jetzt, das Gerät nachbessern zu lassen oder Ähnliches?

Es besteht auch noch Gewährleistung von Dell bis Dezember 2014, VOS ist aber abgelaufen.

Was ist jetzt das Beste, das ich machen kann um den Rechner entweder repariert zu bekommen oder möglicherweise zurück zu geben?

Danke für hilfreiche Ratschläge!

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Moin Moin..

Na viel Spass mit dem DELL-Support....

Ich hatte/hab eigentlich auf meinem M14x-R2 eigentlich auch noch Gewährleistung bis August 2014.Da ich aber nicht Erstkäufer des Geräts bin ist das hinfällig.

Der Typ sagte mir Gewährleistung ist nicht übertragbar sondern nur der VOS.........

Probier einfach Windows neu zu installieren und guck vorher mal in deinen Desktop ob das was komisch aussieht(lose Stecker,nicht richtig drauf, oder ne Karte nicht richtig gesteckt)

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Hallo!

Das hier ist die Ebay-Anzeige:

Alienware Aurora R4 | eBay

Ich habe die Dump-Datei des Bluescreens ausgelesen und dort steht als Absturzursache "memory corruption".

Jetzt lasse ich mal den Memtest86 laufen. Wenn tatsächlich nur der RAM defekt ist, dann soll mir der Verkäufer den neuen Speicher bezahlen und ich wäre zufrieden.

Gruß

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Moin. wäre ja nett wenns nur der speicher wäre.

haste denn den netten ebay verkäufer mal kontaktiert?

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Ich hatte/hab eigentlich auf meinem M14x-R2 eigentlich auch noch Gewährleistung bis August 2014.Da ich aber nicht Erstkäufer des Geräts bin ist das hinfällig.

Der Typ sagte mir Gewährleistung ist nicht übertragbar sondern nur der VOS.........

Der Typ kann auch jodnd behaupten der Himmel sei rosa und hätte in etwa genauso viel Recht. Die zweijährige Gewährleistung ist eine gesetzliche Vorgabe und an das Gerät gebunden.

Lediglich die Garantieleistung ist eine freiwillige Leistung des Herstellers/Verkäufers und kann an bestimmte Bedingungen, wie beispielsweise den Besitz des Gerätes vom Erstkäufer, verknüpft werden. Aber auch dies ist bei Dell nicht der Fall.

Link

Da wundert es mich nicht besonders, dass die Herstellerimmer öfter versuchen sich mich Falschaussagen um ihre Verpflichtung zu drücken, wenn die Kunden nicht wissen was ihnen zusteht.

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Luzipha hat recht.

Gewährleistung hat man hier 2 Jahre, und dass die personengebunden ist wäre mir neu.

Wäre ja noch schöner, ich kauf das Teil und schenks meinem Kumpel, schwups Garantie und Gewährleistung erloschen.

Diese Klausel mit dem Ausschluss der Gewährleistung bringt privatverkäufen ist wohl sowieso nutzlos.

Es geht mehr darum, dass er dich nicht verarscht beim Verkauf. Und es wird schwierig sein im nach zu weisen, dass der er wissentlich defekten RAM verkauft hat...

Ich an deiner Stelle würde ihn mal anschreiben und ihm das sagen.

Im Zweifel kann er ja bei Dell die Gewährleistung geltend machen ;)

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Moin moin,

....und das vor meinem ersten Kaffee: XD

Grundsätzlich ist bei einem Kaufvertrag die Kaufsache frei von Sachmängeln zu übergeben. (§ 434 BGB - Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat.) Hier kann also niemand, auch nicht mit einer Ausschlussklausel, einfach etwas Ausschließen.....Auch die Tatsache, dass gebrauchte Gegenstände Gebrauchsspuren haben können, darf keinen Mangel darstellen. Soweit auf Mängel nicht ausdrücklich hingewiesen wurde oder ein Artikel nicht ausdrücklich als defekt verkauft wurde, darf der Kunde somit ein funktionierendes und im weitesten Sinne mängelfreies Gerät erwarten. Gewerbliche Anbieter können die Gewährleistung überhaupt nicht ausschließen, auch nicht für gebrauchte Gegenstände. Für gebrauchte Waren gilt eine Frist von mindestens einem Jahr.

Nach aktueller Rechtssprechung des BGH ist eine Einschränkung der Gewährleistung auch für Privatverkäufer nicht durch einfache Formulierungen zu regeln. Die regelmäßige Verwendung von Gewährleistungsausschlüssen kann außerdem eine allgemeine Geschäftsbedingung darstellen. Auch bei einem privaten Verkäufer ist in diesem Fall der Gewährleistungsausschluss unwirksam, wenn es sich um neue Artikel handelt !!!

Ein Verkäufer kann die Gewährleistung somit nur dann ausschließen, wenn er den Käufer über Mängel an der Sache vollständig aufgeklärt hat. (§ 444 BGB ) Benötigt ist jedoch eine genaue Angabe des Mangels. Dem Verschweigen eines Mangels steht das Vorspiegeln einer bestimmter Beschaffenheit, bzw. einer nicht gegebenen Freiheit von Mängeln gleich.

Wenn also aus einer Produktbeschreibung zu entnehmen ist, dass der Gegenstand eigentlich funktionsfähig ist("bei mir hats funktioniert",,,"lief bis zuletzt Einwandfrei",,,,,"müsste funktionieren aber kann es nicht testen weil ***fehlt" ,,,,, "als gebraucht, aber voll funktionsfähig"--------usw...) kann der Käufer davon ausgehen dass er ihm auch als funktionierend übergeben wird.

Ist dies nicht der Fall, ist der Haftungsausschluß für die Gewährleistung unwirksam und der Käufer kann entsprechende Rechte geltend machen, auch von Privatverkäufern!!!

Erhalten Sie, entgegen der Beschreibung, mangelhafte Ware, können Sie sich wehren - auch beim Handel zwischen Privatleuten gilt eine Gewährleistungszeit von bis zu zwei Jahren. Das betrifft sowohl neue als auch gebrauchte Waren.

Gruß,

Willkill

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